Sie kennen dich. Du kennst sie nicht.

Was weiß TikTok über dich?

Speichert dein Gesicht, deine Stimme, dein Tippverhalten.

Während du liest: 0 Datenpunkte gesammelt
Frag sie.

#DatenAufstand

Was sie über dich wissen

Diese Daten sammeln Plattformen. Jeden Tag. Ohne dass du es merkst.

T

TikTok

  • Gesichtserkennung
  • Tippverhalten & Tastaturmuster
  • Verweildauer pro Video
  • Standort alle 3 Minuten
I

Instagram

  • Komplettes Werbeprofil
  • Politische Neigung
  • Kaufverhalten
  • Kontakte deiner Kontakte
W

WhatsApp

  • Wer schreibt wem, wann, wie oft
  • Gruppenmitgliedschaften
  • Standort aus IP-Adressen
  • Geräteinformationen

Jetzt Auskunft verlangen

Dein Recht: Art. 15 DSGVO

Jede Plattform muss dir innerhalb von 30 Tagen mitteilen, welche Daten sie über dich hat, wofür sie sie nutzt und an wen sie sie weitergibt. Kostenlos. Einklagbar. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 20 Millionen Euro.

Rechtsgrundlage lesen

3 Schritte. 3 Minuten.

1
Plattformen wählen
TikTok, Instagram, YouTube, WhatsApp – wähle aus 10 Plattformen.
2
Anfrage senden
Dein Name + E-Mail genügen. Die App generiert die rechtssichere Anfrage.
3
Antwort bewerten
Rote Ampel? 1-Klick-Beschwerde. Grüne Ampel? Teile deinen Aufstandsbericht.

Warum Aufstand?

TikTok, Instagram und Co. sammeln Unmengen an Daten – oft ohne dein Wissen. Art. 15 DSGVO gibt dir das Recht, alles zu erfahren.

Mehr erfahren
🚀

So funktioniert's

3 Schritte, 3 Minuten. Plattformen wählen, Namen eingeben, Anfrage absenden. Wir erinnern dich nach 30 Tagen.

Jetzt starten
👶

Für Eltern

Was weiß TikTok über dein Kind? Im Kinder-Modus stellst du die Anfrage als Erziehungsberechtigter.

Eltern-Guide
BSW Punkt 11: Datentransparenz als Bringpflicht

Das BSW fordert: Plattformen müssen jährlich einen Datentransparenzbericht vorlegen – automatisch, nicht erst auf Anfrage. Solange das Gesetz fehlt, zeigt DatenAufstand, wie mühsam der heutige Weg ist. Jede Anfrage ist ein Argument für die Bringpflicht. Je mehr Menschen mitmachen, desto lauter wird die Forderung.

Häufige Fragen

Plattformen wissen alles über dich, du nichts über sie. DatenAufstand dreht den Spiess um: Mit wenigen Klicks sendest du eine DSGVO-Auskunftsanfrage (Art. 15) an Social-Media-Plattformen. Kostenlos und rechtlich bindend.
Das BSW fordert in Punkt 11 seiner Digitalstrategie: Plattformen müssen jährlich Transparenzberichte vorlegen – als Bringpflicht, nicht als Holrecht. DatenAufstand zeigt, warum das nötig ist. Heute muss jeder Bürger einzeln anfragen – morgen soll die Plattform von sich aus berichten.
Null gespeichert. Kein Backend, keine Datenbank, kein Tracking, keine Cookies. Alles bleibt auf deinem Gerät (im Browser-Speicher). Der gesamte Code ist Open Source. Du kannst selbst prüfen, dass nichts gesendet wird.
Ja. DatenAufstand hat einen eingebauten Kinder-Modus. Als Erziehungsberechtigter kannst du eine Auskunftsanfrage für dein minderjähriges Kind stellen. Die Anfrage wird entsprechend angepasst.
Rote Ampel im Aufstandsbericht – und eine 1-Klick-Beschwerde bei deiner Landesaufsichtsbehörde. Art. 77 DSGVO gibt dir das Recht, dich direkt bei der zuständigen Behörde zu beschweren.
Ja. Art. 15 DSGVO gibt dir ein einklagbares Recht auf Auskunft. Plattformen müssen innerhalb eines Monats antworten. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 20 Mio. Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
datenanfragen.de ist generalistisch (über 6.000 Unternehmen, neutral). DatenAufstand ist spezialisiert auf 10 Social-Media-Plattformen und bietet: Kinder-Modus, grafischen Aufstandsbericht zum Teilen, Frist-Tracking mit Erinnerung, 1-Klick-Beschwerde und den politischen Rahmen der BSW-11-Punkte-Strategie.